Ab heute gilt in Schleswig-Holstein beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel!
(3G: geimpft, genesen oder getestet)
In den Räumlichkeiten des TCL gilt weiterhin Maskenpflicht auf den Verkehrswegen!
Hier zum Nachlesen die Info vom LSV:
Corona-Themen
Ab heute gilt in Schleswig-Holstein beim Sport in Innenräumen wieder die 3G-Regel!
(3G: geimpft, genesen oder getestet)
In den Räumlichkeiten des TCL gilt weiterhin Maskenpflicht auf den Verkehrswegen!
Hier zum Nachlesen die Info vom LSV:
Liebe Mitglieder,
aufgrund der nach wie vor hohen Inzidenzfälle bei Corona-Neuansteckungen hat das Bundesland Schleswig-Holstein für den Zugang in unseres TCL-Gebäude ab sofort folgende zwingende Auflagen gemacht – wir bitten um stringente Beachtung:
Wir wollen damit aktiv einen Beitrag leisten, dass wir weiterhin ohne Schaden aus dieser Pandemie kommen.
Bleibt bitte weiterhin alle gesund!
Mit sportlichen Grüßen
TCL Vorstand
Weitere aktuelle Hinweise findet ihr unter:
https://www.ksv-stormarn.de/informationen-zu-sport-und-coranavirus/
Liebe Tennisfreunde,
der TCL will sich zeitgemäß an den aktuellen Entwicklungen beteiligen – und das insbesondere unter den derzeitigen CORONA-Bedingungen.
Ab sofort ist es möglich, sich über die Luca-App beim Zugang zum TCL-Gelände registrieren zu lassen.
Warum?
Die Luca-App soll bei der Kontaktverfolgung bei Veranstaltungen und im privaten Bereich helfen und die bestehende Corona-Warn-App ergänzen.
Es bedeutet für den TCL, dass er durch die Registrierung von unnötigen manuellen Erfassungsdaten von Mitgliedern/Gästen entlastet wird.
Unsere Bitte: Ladet Euch die Luca-App auf Eure Smartphones herunter, sie ist kostenlos und loggt Euch über unsere ausgehängten QR-Codes ein.
Diese haben wir gut sichtbar an unterschiedlichen Stellen im Club angebracht, z. B. hier am Eingang.
Weitere QR-Codes findet ihr am Pavillon , an den rückseitigen Türen zu den Umkleiden und auf der Terasse zum Gastraum.
Die Luca-App wird bereits erfolgreich bei vielen Läden und Restaurants zur Anmeldung eingesetzt.
Weitere Informationen findet ihr auf den Internetseiten zur Luca-App.
Liebe Mannschaftsführer/innen, liebe Spieler/innen,
folgendes gilt ab dem 29.05.2021 für den Punktspielbetrieb im TCL:
– Die Heimmannschaft gilt als Veranstalter und ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen verantwortlich.
– Zuschauer sind während der Dauer des Punktspiels auf der Tennisanlage nicht zugelassen.
– Die Teilnahme am Punktspiel setzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses voraus, oder den Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. Genesung.
– Die Spieler legen also entweder ein dokumentiertes/zertifiziertes Testergebnis vor, das nicht älter als 24 Stunden ist oder die Testung erfolgt vor Ort unter Aufsicht.
– Die gastgebende Mannschaft ist für die Durchführung der Testung zuständig.
– Alle Spieler (Heim- und Gastmannschaft!), die kein zertifiziertes Testergebnis vorlegen können, bringen bitte einen Schelltest mit, der dann vor Ort durchgeführt werden kann. Die Gäste sollten bitte vor dem Punktspiel informiert werden.
– Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, ist nicht spielberechtigt.
– Die einzelnen Mannschaften dürfen aus max. 10 Personen bestehen.
– Unsere Umkleide/Duschräume sowie WC-Anlagen dürfen unter Beachtung des Hygienekonzeptes genutzt werden.
– Das Clubhaus steht nur eingeschränkt zur Verfügung. Getränke dürfen aus der Küche geholt werden, ansonsten ist die Küchennutzung nicht erlaubt.
– Grillen ist ebenfalls nicht erlaubt. Lediglich ein kleines Snackbuffet während des Punktspiels darf auf der Terrasse angeboten werden.
– Weiterhin gilt die Wettspielordnung des Tennisverbandes Schleswig-Holstein.
Sollte sich etwas an den Vorschriften ändern, informieren wir Euch umgehend.
Wir wünschen allen Mannschaften viel Spaß und viel Erfolg in der Sommersaison.
Der Vorstand
Am 17.05.2021 tritt in Schleswig-Holstein eine neue Verordnung in Kraft und damit werden einige Einschränkungen im Tennis-Vereinssport wieder aufgehoben.
Im TCL gelten folgende Regelungen:
– Einzel- und Doppelspiel ist erlaubt
– Gruppentraining ist möglich (für alle Altersklassen)
– Die Platzbuchung erfolgt ausschließlich über unser Online-Buchungssystem BOOKANDPLAY
(Bitte den Namen des Mitspielers angeben)
– Zusammensitzen im Außenbereich (Terrasse) ist für max. 10 Personen möglich (Abstand halten!)
– Grill-/Küchennutzung ist nicht erlaubt
– Die Nutzung der Dusch-/Umkleideräume ist unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder erlaubt
Im Herrentoilettenraum darf sich eine Person aufhalten, im Damentoilettenraum dürfen sich zeitgleich zwei Personen aufhalten.
In den Umkleideräumen dürfen sich zeitgleich zwei Personen aufhalten, dasselbe gilt für den Duschraum.
Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht.
Bitte beachtet, dass auf dem gesamten Tennisgelände das Abstandsgebot gilt, und dass im Gebäude Maskenpflicht besteht.
Informationen bzgl. der Sommerpunktspiel folgen zeitnah. Wir warten auf eine entsprechende Information des Tennisverbandes SH.
Mit sportlichem Gruß
Der TCL-Vorstand
Liebe Tennisfreunde,
heute hat der Tennisverband folgende Information veröffentlicht:
https://www.tennis.sh/verband/verbands-news/2635-doppel-nicht-erlaubt
Das Innenministerium teilt mit:
Beim Tennisdoppel kann Körperkontakt nicht völlig ausgeschlossen werden, darum sind Tennisdoppel, ob außen oder innen, nicht erlaubt – mit Ausnahme von Personen desselben Haushaltes.
In § 11, Abs. 1 der Corona-BekämpfVO des Landes SH heißt es u.a.:
Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:
1. – allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
2. – außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen,
3. – außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Im Trainingsbetrieb werden ab sofort keine Wettkampfübung für das Doppelspiel geübt. Beim Training werden nur Übungen ohne Körperkontakt mit ausreichendem Abstand durchgeführt.
Für den Spielbetrieb auf der Außenanlage ist ab sofort das Doppelspiel verboten.
Der Vorstand
Liebe Mitglieder,
hiermit geben wir bekannt, dass die Außensaison morgen am Montag, d. 19. April starten kann.
Die Saisoneröffnung als Veranstaltung, die wir am 24. April geplant hatten, muss leider ausfallen. Die aktuelle Corona-Situation erlaubt dies leider nicht.
Bitte beachtet folgende Hinweise:
1. Der Spielbetrieb draußen startet am Montag, d. 19. April 2021.
2. Die Platzbuchung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem BOOKANDPLAY.
3. Es darf Einzel und / oder Doppel gespielt werden.
4. Die Dusch- und Umkleideräume müssen vorerst geschlossen bleiben.
5. Das Clubhaus sowie weitere Gemeinschaftsräume bleiben ebenfalls vorerst geschlossen.
6. Zuschauer sind auf der Anlage nicht erlaubt.
7. Selbstverständlich gelten alle aktuellen „Corona-Regeln“.
Wer Fragen zum Buchungssystem BOOKANDPLAY hat, der meldet sich jederzeit gerne bei:
Simone Born | simone.born@tc-luetjensee.de | 0160/1873454 |
Anika Rußmann | anikarussmann@gmail.com | 0173/6446040 |
Wir wünschen Euch eine fröhliche und sonnige Sommersaison 2021.
Bleibt bitte alle gesund.
Der Vorstand
Liebe Mitglieder,
aufgrund der aktuell geltenden Corona-Verordnung muss der erste AD-Termin am kommenden Samstag (13. März 2021) leider ausfallen.
Wir hoffen, dass wir uns am zweiten Termin (17.April 2021) zur Platzarbeit auf unserer Außenanlage treffen dürfen.
Über die weitere Entwicklung und über einen Ersatztermin werden wir Euch rechtzeitig informieren.
Im Namen des Vorstandes mit sportlichen Grüßen
Simone Born
Die aktuellen Bestimmungen für den Sport in Schleswig-Holstein wurden angepasst. Für uns ist momentan von Bedeutung:
Über weitere Änderungen/Lockerungen werden wir Euch informieren. Bleibt bitte gesund!
Mit sportlichen Grüßen Der TCL-Vorstand
Hier die vollständige Info vom Landesverband SH:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 6. März 2021 wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 1. März gültigen Öffnungsschritten werden damit zum Montag (8. März 2021) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Für den vereinsgebundenen Sport konnten deutliche Lockerungen erreicht werden. Allerdings basieren diese auf den aktuellen Inzidenzzahlen, was konkret bedeutet, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden können, falls sich das Infektionsgeschehen verändert.
Der Landessportverband bittet daher seine Vereine und Verbände, die entsprechenden Regelungen mit Vorsicht und Augenmaß umzusetzen.
Für den Sport in SH gilt nun:
Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gelten die oben geschilderten Konstellationen für jeden einzelnen Raum. Damit ist klargestellt, dass innerhalb eines Raumes nicht mehr als die in Nr. 1 genannte Personen nebeneinander Sport treiben dürfen. Hinsichtlich der Feststellung der einzelnen Räume sind grundsätzlich die der baurechtlichen Nutzungsgenehmigung zugrundeliegenden Pläne maßgebend. Nicht ausreichend sind hingegen bloße Stellwände, die einen Raum aufteilen.
Bei ausreichend großen Räumen können auch mehrere Personen Sport treiben. Dabei ist die Zahl der anwesenden Personen auf eine Person je 80 Quadratmetern begrenzt. Damit soll es ermöglicht werden, dass sehr große Räumlichkeiten wie z. B. Tennishallen, die über keine festen Abtrennvorrichtungen verfügen, von mehr als den in Nummer 1 genannten Personen genutzt werden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass soweit mehrere Personen nach Nummer 1 in einer Sportanlage getrennt Sport treiben, dies nur zulässig ist, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes zueinander reicht dabei nicht aus, so dass auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb der Räumlichkeiten zu achten ist.
Die Sportausübung in Anlagen außerhalb geschlossener Räume ist nur in einer der in den Nummern 1 bis 3 genannten Konstellationen möglich. Die Trainerinnen und Trainer sind dabei jeweils mit zu berücksichtigen, eine Erweiterung des zulässigen Personenkreises um Trainerinnen und Trainer ist nicht zulässig. Soweit mehrere Personen nach Nummer 1 auf einer Sportanlage getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht dabei nicht aus.
Für die Ausübung von Sport gelten zudem die allgemeinen Regelungen der Verordnung, insbesondere sind die Anforderungen des § 3 zur Schließung von Gemeinschaftsräumen, Lüften, Desinfektion etc. einzuhalten.
Veranstaltungen und Sitzungen bleiben für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt.
Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.
Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Thomas Niggemann
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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport.
Thomas Niggemann
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel.: 0431/64 86-167 (Büro)
Tel.: 0170/572 68 15 (mobil)
Fax: 0431/64 86-292
E-Mail: thomas.niggemann@lsv-sh.de
www.lsv-sh.de
Kein Spielbetrieb – die Tennisanlage bleibt bis auf weiteres geschlossen! – Der Vorstand
Liebe Mitglieder, die neue Corona-Verordnung für Schleswig-Holstein betrifft u.a. auch den Tennissport. Ab Mittwoch, 16.12.2020 sind alle Tennishallen zu schließen. Die wesentliche Änderung ist, dass Sportanlagen (Sporthallen, Tennishallen, Sportplätze, Golfplätze, Skateparks, etc.) für den Breitensport zu schließen sind. Sport darf zwar weiterhin ausgeübt werden, allerdings nur noch außerhalb von Sportanlagen.